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Baumfällung in Darmstadt

11 Betriebe1 Spezialisten4.8 Sterneab 300 €
4 Betriebe
1
Baumsachverstand Spiehl

Landwehrstraße 64, 64293 Darmstadt

5(2)
Baumpflege-Spezialist
2
David Helmlinger Garten- und Landschaftsbau

Donnersbergring 66, 64295 Darmstadt

5(4)
Garten- & Landschaftsbau
3
Bensmann Garten- und Landschaftsbau GmbH

Steinstraße 6, 64291 Darmstadt

4.8(40)
Garten- & Landschaftsbau
4
Jürgen Rau Garten und Landschaftsbau e.K

Ludwigshöhstraße 110, 64285 Darmstadt

4.4(7)
Garten- & Landschaftsbau

Baumfällung Kosten — Preisübersicht

Durchschnittliche Preise in Deutschland (Stand 2026).

LeistungBaumhöheBaumartPreis vonPreis bis
Einfache Faellung eines kleinen Nadelbaums mit freiem Fallbereichbis 10mNadelbaum300800
Faellung eines kleinen Laubbaumsbis 10mLaubbaum4001.000
Faellung eines mittleren Nadelbaums10-15mNadelbaum6001.200
Faellung eines mittleren Laubbaums (z.B. Birke, Ahorn)10-15mLaubbaum8001.500
Faellung einer grossen Fichte oder Tanne15-20mNadelbaum1.0002.000
Faellung eines grossen Laubbaums, ggf. Seilklettertechnik noetig15-20mLaubbaum1.0002.500
Komplexe Stueckfaellung eines sehr grossen Laubbaums mit SKT20-25mLaubbaum2.0004.000
Faellung von Grossbaeumen, oft mit Kraneinsatzueber 25mLaubbaum3.0008.000

Alle Preise sind Richtwerte inkl. MwSt. Kostenlose Angebote einholen für den genauen Preis.

Häufige Fragen zur Baumfällung in Darmstadt

Was kostet eine Baumfällung in Darmstadt?

Die Kosten für eine Baumfällung in Darmstadt variieren je nach Baumhöhe, Standort und Zugänglichkeit. Kleine Bäume (bis 10m) kosten ab ca. 300-800€, mittlere Bäume (10-20m) 800-2.000€ und große Bäume (über 20m) 2.000-5.000€. Holen Sie kostenlose Angebote von den 11 Fachbetrieben in Darmstadt ein.

Brauche ich eine Genehmigung für Baumfällung in Darmstadt?

In Darmstadt gilt eine Baumschutzsatzung. In der Regel benötigen Sie eine Fällgenehmigung für Bäume ab einem bestimmten Stammumfang (meist 80cm in 1m Höhe). Fragen Sie beim Umweltamt oder einem der 11 Fachbetriebe in Darmstadt nach.

Wann darf man in Darmstadt Bäume fällen?

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von Bäumen vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten (Vogelschutz). Ausnahmen sind möglich bei Gefahrenbäumen.

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