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Baumfällung in Freising

6 Betriebe4 Spezialisten4.9 Sterneab 300 €1x Notdienst
4 Betriebe
1
Baumpflege Hackinger

Rabenweg 15, 85356 Freising

5(3)
Baumpflege-Spezialist
2
Baumpflege Kellner

Johannisstraße 1, 85354 Freising

5(2)
Baumpflege-Spezialist
3
Arbocare, Betrieb für Baumpflege, Baumgutachten

Ob. Hauptstraße 27, 85354 Freising

5(2)
Baumpflege-Spezialist24h Notdienst
4
Bauroth Baumgutachten Baumpflege

Am Waldrand 11, 85354 Freising

4.7(13)
Baumpflege-Spezialist

Baumfällung Kosten — Preisübersicht

Durchschnittliche Preise in Deutschland (Stand 2026).

LeistungBaumhöheBaumartPreis vonPreis bis
Einfache Faellung eines kleinen Nadelbaums mit freiem Fallbereichbis 10mNadelbaum300800
Faellung eines kleinen Laubbaumsbis 10mLaubbaum4001.000
Faellung eines mittleren Nadelbaums10-15mNadelbaum6001.200
Faellung eines mittleren Laubbaums (z.B. Birke, Ahorn)10-15mLaubbaum8001.500
Faellung einer grossen Fichte oder Tanne15-20mNadelbaum1.0002.000
Faellung eines grossen Laubbaums, ggf. Seilklettertechnik noetig15-20mLaubbaum1.0002.500
Komplexe Stueckfaellung eines sehr grossen Laubbaums mit SKT20-25mLaubbaum2.0004.000
Faellung von Grossbaeumen, oft mit Kraneinsatzueber 25mLaubbaum3.0008.000

Alle Preise sind Richtwerte inkl. MwSt. Kostenlose Angebote einholen für den genauen Preis.

Häufige Fragen zur Baumfällung in Freising

Was kostet eine Baumfällung in Freising?

Die Kosten für eine Baumfällung in Freising variieren je nach Baumhöhe, Standort und Zugänglichkeit. Kleine Bäume (bis 10m) kosten ab ca. 300-800€, mittlere Bäume (10-20m) 800-2.000€ und große Bäume (über 20m) 2.000-5.000€. Holen Sie kostenlose Angebote von den 6 Fachbetrieben in Freising ein.

Brauche ich eine Genehmigung für Baumfällung in Freising?

In Freising gilt eine Baumschutzsatzung. In der Regel benötigen Sie eine Fällgenehmigung für Bäume ab einem bestimmten Stammumfang (meist 80cm in 1m Höhe). Fragen Sie beim Umweltamt oder einem der 6 Fachbetriebe in Freising nach.

Wann darf man in Freising Bäume fällen?

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von Bäumen vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten (Vogelschutz). Ausnahmen sind möglich bei Gefahrenbäumen. 1 Betriebe in Freising bieten einen Notdienst für Sturmschäden an.

Weitere Leistungen in Freising