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Baumfällung in Recklinghausen

6 Betriebe2 Spezialisten4.5 Sterneab 300 €
3 Betriebe
1
Baumdienst Markus Dreisewerd

Stuckenbuschstraße 78, 45659 Recklinghausen

5(6)
Baumpflege-Spezialist
2
Baumdienst Straßmann

Warburger Weg 4, 45659 Recklinghausen

4.9(11)
Baumpflege-Spezialist
3
Lucas Kroll Forst und Grünservice

Henrichenburger Str. 175a, 45665 Recklinghausen

4.8(40)
Forstbetrieb

Baumfällung Kosten — Preisübersicht

Durchschnittliche Preise in Deutschland (Stand 2026).

LeistungBaumhöheBaumartPreis vonPreis bis
Einfache Faellung eines kleinen Nadelbaums mit freiem Fallbereichbis 10mNadelbaum300800
Faellung eines kleinen Laubbaumsbis 10mLaubbaum4001.000
Faellung eines mittleren Nadelbaums10-15mNadelbaum6001.200
Faellung eines mittleren Laubbaums (z.B. Birke, Ahorn)10-15mLaubbaum8001.500
Faellung einer grossen Fichte oder Tanne15-20mNadelbaum1.0002.000
Faellung eines grossen Laubbaums, ggf. Seilklettertechnik noetig15-20mLaubbaum1.0002.500
Komplexe Stueckfaellung eines sehr grossen Laubbaums mit SKT20-25mLaubbaum2.0004.000
Faellung von Grossbaeumen, oft mit Kraneinsatzueber 25mLaubbaum3.0008.000

Alle Preise sind Richtwerte inkl. MwSt. Kostenlose Angebote einholen für den genauen Preis.

Häufige Fragen zur Baumfällung in Recklinghausen

Was kostet eine Baumfällung in Recklinghausen?

Die Kosten für eine Baumfällung in Recklinghausen variieren je nach Baumhöhe, Standort und Zugänglichkeit. Kleine Bäume (bis 10m) kosten ab ca. 300-800€, mittlere Bäume (10-20m) 800-2.000€ und große Bäume (über 20m) 2.000-5.000€. Holen Sie kostenlose Angebote von den 6 Fachbetrieben in Recklinghausen ein.

Brauche ich eine Genehmigung für Baumfällung in Recklinghausen?

In Recklinghausen gilt eine Baumschutzsatzung. In der Regel benötigen Sie eine Fällgenehmigung für Bäume ab einem bestimmten Stammumfang (meist 80cm in 1m Höhe). Fragen Sie beim Umweltamt oder einem der 6 Fachbetriebe in Recklinghausen nach.

Wann darf man in Recklinghausen Bäume fällen?

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von Bäumen vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten (Vogelschutz). Ausnahmen sind möglich bei Gefahrenbäumen.

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