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Baumfällung in Tübingen

8 Betriebe4 Spezialisten4.9 Sterneab 300 €
4 Betriebe
1
Haug Baumpflege

Riedstraße 57, 72070 Tübingen

5(56)
Baumpflege-Spezialist
2
Baumpflege Wipfelstürmer

Bahnhofstraße 10, 72072 Tübingen

5(7)
Baumpflege-Spezialist
3
Baumpflege Tübingen Rickmer Stohp

Heuberger-Tor-Weg 5, 72076 Tübingen

5(11)
Baumpflege-Spezialist
4
ARBONAUTEN BAUMPFLEGE, Dipl. Ing. agr. Joachim Kaiser

Schwärzlocher Str. 40, 72070 Tübingen

4.7(6)
Baumpflege-Spezialist

Baumfällung Kosten — Preisübersicht

Durchschnittliche Preise in Deutschland (Stand 2026).

LeistungBaumhöheBaumartPreis vonPreis bis
Einfache Faellung eines kleinen Nadelbaums mit freiem Fallbereichbis 10mNadelbaum300800
Faellung eines kleinen Laubbaumsbis 10mLaubbaum4001.000
Faellung eines mittleren Nadelbaums10-15mNadelbaum6001.200
Faellung eines mittleren Laubbaums (z.B. Birke, Ahorn)10-15mLaubbaum8001.500
Faellung einer grossen Fichte oder Tanne15-20mNadelbaum1.0002.000
Faellung eines grossen Laubbaums, ggf. Seilklettertechnik noetig15-20mLaubbaum1.0002.500
Komplexe Stueckfaellung eines sehr grossen Laubbaums mit SKT20-25mLaubbaum2.0004.000
Faellung von Grossbaeumen, oft mit Kraneinsatzueber 25mLaubbaum3.0008.000

Alle Preise sind Richtwerte inkl. MwSt. Kostenlose Angebote einholen für den genauen Preis.

Häufige Fragen zur Baumfällung in Tübingen

Was kostet eine Baumfällung in Tübingen?

Die Kosten für eine Baumfällung in Tübingen variieren je nach Baumhöhe, Standort und Zugänglichkeit. Kleine Bäume (bis 10m) kosten ab ca. 300-800€, mittlere Bäume (10-20m) 800-2.000€ und große Bäume (über 20m) 2.000-5.000€. Holen Sie kostenlose Angebote von den 8 Fachbetrieben in Tübingen ein.

Brauche ich eine Genehmigung für Baumfällung in Tübingen?

In Tübingen gilt eine Baumschutzsatzung. In der Regel benötigen Sie eine Fällgenehmigung für Bäume ab einem bestimmten Stammumfang (meist 80cm in 1m Höhe). Fragen Sie beim Umweltamt oder einem der 8 Fachbetriebe in Tübingen nach.

Wann darf man in Tübingen Bäume fällen?

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von Bäumen vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten (Vogelschutz). Ausnahmen sind möglich bei Gefahrenbäumen.

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