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Baumschutzsatzung Berlin

Die Berliner Baumschutzverordnung schuetzt alle Laubbaeume und Waldkiefern ab 80 cm Stammumfang (gemessen in 130 cm Hoehe). Fuer das Faellen geschuetzter Baeume ist eine Genehmigung beim bezirklichen Umweltamt erforderlich. Ohne Genehmigung drohen Bussgelder bis 50.000 EUR.

Schutz ab: Stammumfang 80 cm (gemessen in 130 cm Höhe)

Maximales Bußgeld: 50.000 EUR

Schonzeit: 01.03. bis 30.09.