Baumschutzsatzung München
Die Muenchner Baumschutzverordnung schuetzt Laubbaeume ab 80 cm Stammumfang. Fuer Faellungen ist eine Genehmigung des Referats fuer Klima- und Umweltschutz erforderlich.
Schutz ab: Stammumfang 80 cm (gemessen in 100 cm Höhe)
Maximales Bußgeld: 50.000 EUR
Schonzeit: 01.03. bis 30.09.