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Baumschutzsatzung München

Die Muenchner Baumschutzverordnung schuetzt Laubbaeume ab 80 cm Stammumfang. Fuer Faellungen ist eine Genehmigung des Referats fuer Klima- und Umweltschutz erforderlich.

Schutz ab: Stammumfang 80 cm (gemessen in 100 cm Höhe)

Maximales Bußgeld: 50.000 EUR

Schonzeit: 01.03. bis 30.09.