Baumschutzverordnung Deutschland — Wann brauche ich eine Fällgenehmigung?
Bevor Sie einen Baum auf Ihrem Grundstück fällen, sollten Sie prüfen, ob eine Baumschutzsatzung gilt. In den meisten deutschen Städten sind Bäume ab einem bestimmten Stammumfang geschützt. Dieser Ratgeber erklärt alles Wichtige.
Was ist eine Baumschutzsatzung?
Eine Baumschutzsatzung (auch Baumschutzverordnung) ist eine kommunale Regelung, die Bäume auf privaten und öffentlichen Grundstücken schützt. Sie regelt:
- Welche Bäume geschützt sind (meist ab einem bestimmten Stammumfang)
- Wann eine Fällgenehmigung nötig ist
- Welche Ausnahmen gelten (z. B. für Obstbäume)
- Welche Ersatzpflanzungen vorgeschrieben sind
- Welche Bußgelder bei Verstößen drohen
Wichtig: Nicht jede Kommune hat eine Baumschutzsatzung. In einigen Landkreisen gibt es keine solche Regelung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Stammumfang: Ab wann ist ein Baum geschützt?
Die Stammumfang-Grenze variiert je nach Kommune. Typische Werte:
| Stadt | Stammumfang ab | Messhöhe |
|---|---|---|
| Berlin | 80 cm | 130 cm |
| Hamburg | 25 cm | 130 cm |
| München | 80 cm | 100 cm |
| Köln | 80 cm | 100 cm |
| Frankfurt | 60 cm | 100 cm |
| Dresden | 30 cm | 100 cm |
| Leipzig | 20 cm | 100 cm |
So messen Sie: Umwickeln Sie den Stamm in der angegebenen Höhe mit einem Maßband. Der gemessene Umfang ist der Stammumfang.
Wann darf ich NICHT fällen? Die Schonzeit
Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) verbietet das Fällen und starke Beschneiden von Bäumen, Hecken und Gebüschen vom 1. März bis zum 30. September (Vogelschutz-Schonzeit).
Ausnahmen während der Schonzeit:
- Gefahrenbäume (akute Verkehrssicherungspflicht)
- Bäume in zugelassenen Baugebieten (mit Genehmigung)
- Obstbäume (in einigen Kommunen ausgenommen)
Außerhalb der Schonzeit (Oktober – Februar) ist das Fällen grundsätzlich erlaubt, sofern keine Baumschutzsatzung entgegensteht und keine geschützten Tiere im Baum leben.
Fällgenehmigung beantragen — So geht's
1. Zuständige Behörde finden — Meist das Umweltamt, Grünflächenamt oder die Untere Naturschutzbehörde Ihrer Stadt.
2. Antrag stellen — In der Regel mit Formular (online oder vor Ort). Benötigte Angaben:
- Standort des Baumes (Flurstück/Adresse)
- Baumart und Stammumfang
- Grund der Fällung
- Lageplan/Fotos
3. Bearbeitungszeit — Meist 2–6 Wochen. In der Fällsaison (Herbst/Winter) kann es länger dauern.
4. Kosten — Gebühren je nach Stadt: 25–200 €.
5. Auflagen — Häufig wird eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben (1–3 Bäume pro gefälltem Baum).
Tipp: Viele Baumpflege-Fachbetriebe übernehmen die Antragstellung für Sie.
Bußgelder bei illegalem Fällen
Wer ohne Genehmigung einen geschützten Baum fällt, riskiert empfindliche Bußgelder:
| Bundesland / Stadt | Maximales Bußgeld |
|---|---|
| Berlin | 50.000 € |
| Hamburg | 50.000 € |
| München / Bayern | 50.000 € |
| NRW | 50.000 € |
| Sachsen | 25.000 € |
| Niedersachsen | 15.000 € |
Zusätzlich können Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen angeordnet werden. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung oder Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
Häufige Fragen
Brauche ich für jeden Baum eine Fällgenehmigung?
Nein. Nur für Bäume, die durch die örtliche Baumschutzsatzung geschützt sind (meist ab einem bestimmten Stammumfang). Obstbäume sind in vielen Kommunen ausgenommen.
Was passiert, wenn ich einen Baum ohne Genehmigung fälle?
Es drohen Bußgelder bis zu 50.000 € (je nach Kommune), Ersatzpflanzungen und ggf. eine Strafanzeige.
Mein Nachbar will einen Baum an der Grundstücksgrenze fällen — darf er das?
Bäume an der Grundstücksgrenze unterliegen dem Nachbarrecht. Steht der Stamm auf dem Grundstück des Nachbarn, darf er den Baum grundsätzlich fällen (unter Beachtung der Baumschutzsatzung). Überhängende Äste dürfen Sie bis zur Grundstücksgrenze zurückschneiden.
Darf ich eine Tanne auf meinem Grundstück einfach fällen?
Das hängt von der örtlichen Baumschutzsatzung ab. In einigen Städten sind Nadelbäume ab einem bestimmten Stammumfang geschützt, in anderen nicht. Prüfen Sie die Regelung Ihrer Kommune.
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